KfW-Studienkredit wird ausgeweitet
Die KfW-Bankengruppe verbessert die Zugangsvoraussetzungen für den Studienkredit.
Ab April 2013 können erstmals auch Zusatz-, Ergänzungs-, Aufbau- und Zweitstudiengänge sowie Promotionen gefördert werden. Es werden alle Studiengänge gefördert, egal ob in Vollzeit oder Teilzeit.
Auch die Altersgrenze wurde deutlich erhöht. Der einkommens- und bonitätsunabhängige KfW-Studienkredit steht dann allen Studierenden offen, die bei Antragstellung maximal 44 Jahre als sind.
Außerdem kann der KfW-Studienkredit künftig auch zur Finanzierung mehrerer Studienvorhaben genutzt werden, auch zu einem Zeitpunkt, zudem der Kreditnehmer sich bereits in der Rückzahlungsphase des schon in Anspruch genommenen KfW-Studienkredits befindet. Wurde der Finanzierungsrahmen noch nicht ausgeschöpft, kann die Rückzahlung unterbrochen und die verfügbare Förderung für ein neues Studium genutzt werden.
Erst nach Abschluss dieses Studiums nimmt der Kreditnehmer die Rückzahlung des Kredits dann wieder auf. Auch neu: Zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten können Studierende jetzt bis zu 650 Euro monatlich beantragen. In der Regel finanziert die KfW bis zu 14 Semester. Die maximale Höhe des KfW-Studienkredits beträgt weiterhin 54.600 Euro.